Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Kinder- und Jugendparlament der Stadt Dinslaken) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.kijupa-dinslaken.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Simon Bleckmann
Jugendpfleger
Fachdienst 7.2 „Kinder- und Jugendförderung“
Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken
Telefon: 02064 / 66-456
E-Mail: Simon.Bleckmann@dinslaken.de

https://www.dinslaken.de/de/inhalt/kontakt-zur-stadt-dinslaken/&nid1=47113

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Textinhalte auf grünem Grund sind nicht lesbar, da aufgrund des vorhandenen Corporate Design keine andere Farbe gewählt werden kann. Eine Anpassung des Kontrastes ist jedoch durch Nutzung eines implementierten Tools möglich.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Die Kontrasteinstellungen können per Button am rechten Rand (Kontrast-Icon) angepasst werden, sodass die Farbigkeit – welche aktuell nicht kontrastreich genug ist – kontrastreicher dargestellt wird.

Evaluationsmethode

Die Evaluation erfolge im Rahmen der anerkannten Testmethode des BITV-Tests (Detailinformationen zu diesem Verfahren sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bitvtest.de/bitv_test.html)

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2021 überprüft.

Das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Dinslaken wird durch die städtische Jugendpflegestelle unterstützt:

Jonas Egelkraut | Jugendpfleger
Fachdienst 7.2 "Kinder- und Jugendförderung" | Wilhelm-Lantermann-Straße 65 | 46535 Dinslaken 
Telefon: 02064 / 66-456 | jonas.egelkraut@dinslaken.de